REGLEMENT 2003/2004 |
Einleitung |
Die Eishockeymeisterschaft "PRIFA-CCM-CUP" wird unter der Schirmherrschaft des Eishockeylandesverbandes Südtirol von der Turnierleitung veranstaltet. Das Turnier wird entsprechend dem gegenständlichen Regelwerk abgehalten. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten für all jene Punkte, die nicht im gegenständlichen Regelwerk genannt werden, die Regeln des italienischen Eissportverbandes (FISG). |
Über Zweifels- und Streitfälle kann die Turnierleitung auch während des Turniers nach eigenem Ermessen entscheiden. |
Teilnahmebedingungen |
Es sind alle Freizeitmannschaften der Provinz Bozen teilnahmeberechtigt, sofern sie |
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allen in den vergangenen Jahren gegen sie seitens der Turnierleitung verhängten Strafen bzw. Auflagen voll nachgekommen sind; |
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Vereine aus anderen italienischen Provinzen können von der Turnierleitung zugelassen werden. Ein Recht der betreffenden Vereine auf eine Teilnahme besteht nicht. |
Die Turnierleitung behält sich das Recht vor, Mannschaften oder einzelne Spieler aus disziplinären Gründen aus dem Turnier (auch im Laufe des Turniers) auszuschließen. |
Einschreibung |
Das Ansuchen um Teilnahme muß mit dem vorgesehenen Vordruck erfolgen. Dieser muß in allen seinen Teilen wahrheitsgetreu ausgefüllt und vom rechtmäßigen Vertreter des Vereins (in der Regel dem Präsidenten) unterschrieben sein. |
Dem Ansuchen ist eine vollständige Spielerliste beizulegen, in der folgende Daten anzuführen sind: |
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eishockeysportlicher Lebenslauf der neu gemeldeten Spieler über deren eishockeysportliche Vergangenheit bei Vereinen, die dem Eissportverband angehören oder angehört haben. |
Letzter Termin für Spielernachmeldungen (3 Spieler): 31. August. |
Innerhalb der üblicherweise im September erfolgenden Kalendersitzung können Spieler den Verein wechseln. Bis zu diesem Termin können beliebig Spieler aus der Liste gestrichen werden. |
Die Spielerliste darf insgesamt nicht mehr als 35 (fünfunddreißig) Spieler aufweisen, unabhängig davon wieviele Spieler der Verein beim italienischen Eissportverband angemeldet hat. Die Turnierleitung kann bis zur Kalendersitzung weitere Zeitspannen festlegen, während derer Spielerwechsel von einem Verein zum anderen möglich sind (Höchstanzahl pro Verein = drei Spieler). |
Teilnahmegebühren |
Die Turnierleitung ist berechtigt, eine Teilnahmegebühr einzuheben, die jährlich festgesetzt wird. Die Einzahlungsmodalitäten werden ebenfalls jährlich festgelegt. Mannschaften, welche diese Teilnahmegebühr nicht zum festgesetzten Zeitpunkt bezahlen, können von der Turnierleitung vom Turnier ausgeschlossen werden. |
Teilnahmeberechtigte Spieler |
Die Teilnahme der einzelnen Spieler ist folgendermaßen geregelt, wobei als Grundvoraussetzung gilt, daß alle Spieler eines Vereines regulär für diesen Verein beim italienischen Eissportverband gemeldet sein müssen oder ersatzweise an diesen Verein ausgeliehen worden sind. |
Seit der Saison 1999/2000 dürfen Spieler nur mehr mit der Mannschaft, bei welcher sie tesseriert oder mit der Mannschaft, an welche sie ausgeliehen sind, an verschiedenen - bei der FISG gemeldeten - Meisterschaften teilnehmen. |
Ausnahme von der obigen Regelung: Nur der Tormann darf höchstens bei zwei verschiedenen Mannschaften bzw. Turnieren teilnehmen. Dafür muß das Formular "TORMANNAUSTAUSCH - SCAMBIO DI PORTIERE" ausgefüllt (und von beiden Vereinen unterschrieben) werden. Der Tormann muß auf der Spielerliste beider Vereine angeführt werden. Termin für die Abgabe bei der FISG: 31. August des jeweiligen Jahres. Nach diesem Datum wird bei der FISG kein Formular mehr angenommen. |
Mindestalter für die Turnierteilnahme : 16 Jahre. Für Minderjährige braucht es die schriftliche Einwilligung der Eltern. Der Präsident der Mannschaft des minderjährigen Spielers verpflichtet sich diese Einwilligung einzuholen. |
Tormänner dürfen nicht mehr mit der sogenannten "Tretjak-Gesichtsmaske" spielen. Die Gesichtsmasche muß so konstruiert sein, daß weder der Puck noch die Schaufel des Stocks (eines Feldspielers) durch das Gitter dringen können. |
Alle Spieler der Kategorie "Under 20", welche nicht eine Voll-Visier-Gesichtsmaske tragen, müssen während der Spiele einen Mundschutz tragen. |
Alle Spieler, welche nach dem 31. Dezember 1984 geboren sind, müssen während der Spiele und auch während der Aufwärmphase vor den Spielen eine Voll-Visier-Gesichtsmaske tragen, welche den Standard-Ansprüchen des internationalen Eishockeysports Rechnung trägt. |
Alle Spieler, welche nach dem 31. Dezember 1974 geboren sind, müssen während der Spiele und auch während der Aufwärmphase vor den Spielen ein Halb-Visier-Gesichtsmaske tragen, welche den Standard-Ansprüchen des internationalen Eishockeysports Rechnung trägt. |
Spielberechtigt sind alle Spieler ohne jeglicher eishockeysportlicher Vergangenheit in Vereinen, die dem Italienischen Eissportverband angehören oder angehört haben. |
Für Spieler mit eishockeysportlicher Vergangenheit in Vereinen, die dem Italienischen Eissportverband angehören oder angehört haben gilt folgende Regelung: |
Aktive: keiner Nicht Aktive: keiner |
Aktive: keiner Nicht Aktive: seit mindestens 10 Jahren nicht mehr an einer derartigen Meisterschaft teilgenommen haben |
Höchstanzahl: 1 |
Aktive: keiner Nicht Aktive: seit mindestens 5 Jahren nicht mehr an einer derartigen Meisterschaft teilgenommen haben |
Höchstanzahl: 3 |
Aktive: keiner Nicht Aktive: seit mindestens 3 Jahren nicht mehr an einer derartigen Meisterschaft teilgenommen haben |
Höchstanzahl: 4 |
Aktive: keiner Nicht Aktive: seit mindestens 3 Jahren nicht mehr an einer derartigen Meisterschaft teilgenommen haben |
Höchstanzahl: 3 |
Aktive: keiner Nicht Aktive: seit mindestens 5 Jahren nicht mehr an einer derartigen Meisterschaft teilgenommen haben |
Höchstanzahl: 4 |
Aktive: keiner Nicht Aktive: seit mindestens 15 Jahren nicht mehr an einer derartigen Meisterschaft teilgenommen haben |
Höchstanzahl: 3 |
Aktive: keiner Nicht Aktive: keiner |
Ausländische Spieler sind nicht spielberechtigt. |
Wer nicht spielberechtigte Spieler einsetzt oder Spieler unter falschem Namen spielen lässt, erhält eine Strafe von Euro 500,00 pro Spieler und wird aus der Meisterschaft ausgeschlossen. Die Turnierleitung behält sich das Recht vor, eventuell die gesamte Mannschaft aus dem Turnier zu suspendieren. |
N.B. |
Wechselt ein Spieler in einer der nächsten Saisonen den Verein dieses Turniers, so wird er als "neuer" Spieler behandelt, d.h. war dieser Spieler z.B. als Landesliga-Spieler bei seiner "alten" Mannschaft klassifiziert und die "neue" Mannschaft hat schon 4 Landesliga-Spieler gemeldet, ist dieser bei der "neuen" Mannschaft nicht spielberechtigt. |
Spielerlisten |
Die kompletten Spielerlisten werden kopiert und allen Vereinen zugesandt, die dann bis zur ersten nachfolgenden Kalendersitzung Zeit haben etwaige Einwände schriftlich bei der Turnierleitung zu deponieren. Diese Einwände werden bei der obgenannten Sitzung im Beisein aller erschienenen Mannschaftsvertreter diskutiert. Daraufhin trifft die Turnierleitung eine endgültige Entscheidung. Nach diesem Zeitpunkt gibt es keine Einspruchmöglichkeiten mehr und die Spielerlisten erhalten definitiven Charakter. |
Einspruch darf nur auf die jene Spieler erhoben werden, welche in dieser Saison erstmals für die Meisterschaft gemeldet werden. |
Strafen |
Über allfällige Geldstrafen sowie über Streitfälle und Disziplinarmaßnahmen entscheidet in erster Linie der Sportrichter des Italienischen Eissportverbandes (FISG). Eventuell entstehende Bearbeitungsgebühren müssen von der jeweiligen Mannschaft bezahlt werden. Für jede Behandlung von Disziplinarverfahren (Procedure disciplinari) wird von seiten des Sportrichters bzw. der FISG die vorgeschriebene Gebühr berechnet. |
Die Turnierleitung bzw. das Schiedsgericht behält es sich in besonderen Fällen vor, unabhänig von der Entscheidung des Sportrichters, Geldstrafen und/oder Disziplinarmaßnahmen zu verhängen. |
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Alle Geldstrafen müssen von den Vereinen innerhalb der laufenden Meisterschaft, während der sie ausgesprochen wurden, beglichen werden. Eventuelle Geldstrafen, welche von der Turnierleitung ausgesprochen werden, werden zur Deckung allfälliger Spesen herangezogen. |
Nichtantreten zu einem fälligen Spiel: Sollte eine Mannschaft nicht zu einem Meisterschaftspiel antreten, unabhänigig vom Zeitpunkt der Absage, so ist eine Strafe in Höhe von Euro 50,00 fällig. Zusätzlich müssen dem gegnerischen Verein allfällige Spesen ersetzt werden. |
Rückzug einer Mannschaft von der Meisterschaft: Sollte sich eine Mannschaft vorzeitig von der Meisterschaft zurückziehen, so wird der gesamte Einschreibebetrag und die Kaution einbehalten. |
Vergessen der Spielausweise: Sollte eine Mannschaft ausnahmsweise alle Spielerausweise vergessen haben, so wird das Spiel trotzdem durchgeführt, sofern die Mannschaft die Personalausweise der einzelnen Spieler vorlegen kann. Für ein derartiges Versäumnis wird der Verein mit einer Strafe von Euro 50,00 belegt. Sollte derselbe Verein zwei- oder mehrmals alle Ausweise nicht vorweisen können, so verliert der Verein die betreffenden Spiele mit 5:0. |
Uneinigkeit über den Termin eines Nachtragsspieles: Bei Uneinigkeit zweier Mannschaften über den Termin eines Nachtragsspieles entscheidet die Turnierleitung. Ist die Turnierleitung gezwungen den Austragungstermin festzulegen, werden beide Mannschaften mit einer Strafe in Höhe von je Euro 25,00 belegt. |
Sonstige Geldstrafen: Sollten im Laufe einer Meisterschaft besondere Situationen auftreten, die nach Meinung der Turnierleitung Geldstrafen erfordern, so können diese nach alleiniger Maßgabe der Turnierleitung verhängt werden. |
Sollte bei der Preisverteilung bei den Finalspielen kein Mannschaftsvertreter anwesend sein, werden Euro 25,00 als Strafe angelastet. |
Spiele, welche bis zum Abschlußdatum der Vorrunde bzw. der Zwischenrunde und Playoffs aus welchen Gründen auch immer nicht ausgetragen wurden (ohne Ausnahmen und Ausreden), werden als 0:5 Niederlage der Heimmannschaft gewertet + Strafe Euro 50,00 (Euro 25,00 pro Mannschaft). |
Einführung einer Kaution von Euro 500,00. Von dieser werden anfällige Geldstrafen abgezogen. |
Nichtantreten zu einem fälligen Spiel: Sollte eine Mannschaft nicht zu einem Meisterschaftspiel antreten, ohne vorher (2 Tage) das Spiel beim Gegner abgesagt zu haben, so ist der Gegnermannschaft ein Spesenersatz von Euro 250,00 + eine Strafe von Euro 50,00 an die Organisatoren zu zahlen. |
Wenn die Heimmannschaft (mittel FAX, E-mail oder SMS) nicht innerhalb von 24 Stunden das Spielresultat der Turnierleitung nicht weitergeleitet hat ist eine Strafe von Euro 10,00 (pro Vorfall) zu zahlen. |
Für alle fehlenden Spielberichte der Heimspiele - welche der Turnierleitung nach Abschluß der Zwischenrunde fehlen - ist der Turnierleitung eine Strafe von Euro 10,00 (pro fehlendem Spielbericht) zu zahlen. Bitte leserlich ! |
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Schiedsgericht : die zwei Organisatoren, 3 von den Organisatoren ausgewählte Personen verschiedener Mannschaften und Vertreter Mannschaft A und B. Das Urteil des Schiedsgerichtes ist unanfechtbar. |
Automatische Spielsperren von Spielern bedürfen keiner zusätzlichen schriftlichen Mitteilung. Alle Spieler werden den Vereinen sobald als möglich für eine eventuelle Kontrolle mitgeteilt. Auch sonstige Disziplinarmaßnahmen werden schriftlich mitgeteilt. |
Bei einer Matchstrafe oder Spieldauerdisziplinarstrafe (aus welchem Grund auch immer; auch Schiedsrichterbeleidigung) ist der betreffende Spieler beim ersten Mal automatisch für das unmittelbar folgende Spiel gesperrt. Sollte der Sportrichter (der FISG) einen oder mehrere Spieltage verhängen, so sind diese nach Erhalt der Mitteilung des Sportrichters sofort "abzusitzen". Sollte die Turnierleitung infolge des Schiedsrichterberichtes eine höhere Strafe verhängen, so tritt die entsprechende zusätzliche Sperre nach der schriftlichen Mitteilung der Turnierleitung, die an alle Vereine ergeht, in Kraft. Sollte ein Spieler im Laufe der Meisterschaft öfters ausgeschlossen werden, so ist er beim zweiten Male automatisch für zwei Spieltag gesperrt und wird beim dritten Male von der laufenden Meisterschaft ausgeschlossen. |
Bei wiederholtem grobem Spiel einer Mannschaft oder eines einzelnen Spielers kann diese oder dieser von der Meisterschaft ausgeschlossen werden. |
Sollte ein Verein zwei- oder mehrmals alle Spielerausweise nicht vorweisen können, so verliert der Verein die betreffenden Spiele mit 5:0. |
Schuldhaftes Nichtaustragen eines Spieles: Sollte infolge von Versäumnissen einer Mannschaft (Schiedsrichterblätter und/oder Zeitnehmer fehlen, die Mannschaft präsentiert sich mit Verspätung auf dem Eis usw.) der Spielbeginn so verzögert werden, daß der Schiedsrichter nicht mehr bereit ist das Spiel anzupfeifen, verliert die schuldtragende Mannschaft das Spiel mit 5:0. Über die Schuldzuweisung entscheidet alleine der Bericht des Schiedsrichters. |
Spielregeln |
Es gelten die allgemein gültigen Eishockeyregeln des Eissportverbandes (FISG). |
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3 x 15 Minuten (gestoppt). |
Wenn beide Mannschaften einverstanden sind, kann auch 3 x 20 Minuten (gestoppt) gespielt werden. |
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Bei Punktegleichheit einer oder mehrerer Mannschaften entscheiden die Ergebnisse der direkten Begegnung. Bei andauernder Gleichheit werden folgende Kriterien herangezogen: Tordifferenz in den direkten Begegnungen, Tordifferenz allgemein, größere Anzahl der geschossenen Tore allgemein, Losentscheid. |
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Die von der FISG bereitgestellten Spielberichtsbögen müssen von der Heimmannschaft für das jeweilige Heimspiel zur Verfügung gestellt werden (und zwar so rechtzeitig, daß der Gegner seine Spieler eintragen und der Schiedsrichter die Kontrolle vornehmen kann, ohne daß dadurch der Spielbeginn verzögert wird). Es sind daher alle Vereine, besonders aber die erstmals teilnehmenden, verpflichtet sich die nötige Anzahl von Schiedsrichterblätter beim Eissportverband zu besorgen. |
Mit den Spielberichtsbögen müssen die Spielerausweise (oder Spielgenehmigungen + Personalausweise) dem Schiedsrichter übergeben werden. |
Sollte ein Verein den Spielausweis eines Spielers bei der Abgabe der Spielerliste dem Schiedsrichter nicht vorlegen können, so kann dieser Spieler bei dem betreffenden Spiel nicht eingesetzt werden. |
Der Spielberichtsbogen besteht aus 5 (fünf) Blättern, welche folgendermaßen verteilt werden: |
1. - 3. Bogen : wird vom Schiedsrichter einbehalten, der für die Weiterleitung sorgt; |
4. Bogen : für die Heimmannschaft; |
5. Bogen : für die Gästemannschaft. |
N.B. Die Spielberichtsbögen sind so auszufüllen, daß auch noch der 5. Bogen leserlich ist! |
Übermittlung der Spielberichtsbögen (auch per Fax) : aus organisatorischen Erfordernissen müssen bei Nichtübermittlung oder bei Verspätung der Übermittlung eine Strafe von Euro 10,00 bezahlt werden. |
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1) Jede Mannschaft hat das Recht vor Spielbeginn die Identität der einzelnen Spieler und die Übereinstimmung derselben mit den Spielausweisen kontrollieren zu lassen. Der Mannschaftsverantwortliche muß dies bei der Übergabe des ausgefüllten Spielberichtes dem Schiedsrichter mitteilen. Zuspätgekommene Spieler, die bei dieser Kontrolle nicht anwesend sind, können erst eingesetzt werden, sobald der Schiedsrichter ihre Identität festgestellt hat. |
2) Jede Mannschaft hat außerdem das Recht vor dem Spiel oder während des 1. Drittels die Identität der einzelnen Spieler und die Übereinstimmung derselben mit den Spielausweisen der Gegnermannschaft selbst zu kontrollieren und zwar durch folgende Personen: Mannschaftsverantwortlicher, Kapitän der Mannschaft oder Betreuer der Mannschaft. |
Sollten bei diesen Kontrollen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, so wird der Schiedsrichter einen Bericht darüber anfertigen, der als einzige Grundlage für eventuelle Entscheidungen der Turnierleitung gilt. Spieler, deren Identität nicht zweifelsfrei vom Schiedsrichter festgestellt wurde, können nicht am betreffenden Spiel teilnehmen. Das Spiel wird in jedem Falle ausgetragen und das auf dem Eis erzielte Ergebnis hat Gültigkeit. Sollte aus dem Bericht des Schiedsrichters hervorgehen, daß versucht wurde, nicht spielberechtigte Spieler einzusetzen, so wird der schuldtragende Verein mit einem Punkteabzug von drei Punkten und einer Geldstrafe von Euro 500,00 bestraft. Der Spieler ist für 3 Jahre für eine eventuelle reguläre Meisterschaftsteilnahme ausgeschlossen. Eine eventuelle frühere Zulassung kann nur von allen teilnehmenden Mannschaften einstimmig vor Beginn einer Meisterschaft beschlossen werden. Sollte es sich um einen Spieler handeln, der regulär beim Eissportverband gemeldet ist, so wird sein Verhalten den dort zuständigen Stellen angezeigt. |
Um Schwierigkeiten mit vergessenen oder aus anderen Gründen nicht vorhandenen Identitätsausweisen zu vermeiden, wird empfohlen, daß sich alle Vereine von ihren Spielern bei der Heimatgemeinde Identitätsbestätigungen ausstellen, die dann in einem Ordner zusammen mit den Spielausweisen des Eissportverbandes immer vom Mannschaftsverantwortlichen mitgeführt werden. |
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Jede Mannschaft ist angehalten für jedes Meisterschaftsspiel einen Betreuer, einen sogenannten Schiedsrichterassistenten, bereitzustellen. Er hat folgende Aufgaben: |
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Aushändigung des Spielberichtsbogens an die Gäste bzw. den Schiedsrichter und Übergabe der Spielerausweise an den Schiedsrichter; |
Der Schiedsrichterassistent ist bei Fehlen einer Stadionuhr für die rechtzeitige Bereitstellung einer der Aufgabe angemessenen Stoppuhr, die auch dem gegnerischen Vertreter die Kontrolle des Zeitablaufes ermöglicht, zuständig. |
Es wird empfohlen, die Zeitmessung offiziellen Zeitnehmern zu übertragen . Sollten die Schiedsrichterassistenten beider Mannschaften die Zeitmessung übernehmen, so müssen sie während des Spiels, abseits der Spielerbänke, zusammenbleiben, um die effektive Spielzeit zu stoppen und um auf dem Spielberichtsbogen sämtliche Eintragungen vorzunehmen (Tore, Strafen, Schiedsrichteranweisungen usw.), d.h. die Schiedsrichterassistenten müssen in der Lage sein den Spielbericht (Schiedsrichterblätter) entsprechend den Anordnungen des Schiedsrichters auszufüllen. |
Festlegung der Spiele |
Die gastgebende und die Gästemannschaft sind verpflichtet miteinander das anstehende Spiel zu vereinbaren und es ehestens der Turnierleitung mitzuteilen. |
Sollte es zu unüberbrückbarer Uneinigkeit zwischen den Vereinen bezüglich des Spieltermines eines Spieles geben, so ist der von der gastgebenden Mannschaft vorgeschlagene Termin verpflichtend. |
Hat sich die gastgebende Mannschaft nicht bis zu drei Wochen vor der vorgesehenen Spielwoche mit dem Gegner zwecks der Vereinbarung eines Spieltermines in Verbindung gesetzt, so ist die gegnerische Mannschaft verpflichtet sich ihrerseits mit der gastgebenden Mannschaft in Verbindung zu setzen. |
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Die Heimmannschaft muß rechtzeitig bei der Schiedsrichtervereinigung für ihre Heimspiele die Schiedsrichter vormerken. |
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Die Spiele dürfen nicht später als 21.30 Uhr beginnen. |
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Spielabsagen wegen Unbespielbarkeit des Platzes müssen am Vortag der Organisation gemeldet werden. Später entscheidet der Schiedsrichter vor Ort. Abgesagte Spiele müssen sobald als möglich nachgetragen werden. |
Spiele, welche bis zum Abschlußdatum der Vorrunde bzw. der Zwischenrunde und Playoffs aus welchen Gründen auch immer nicht ausgetragen wurden, werden als 0:5 Niederlage der Heimmannschaft gewertet + Strafe Euro 50,00 (Euro 25,00 pro Mannschaft). |
Spiele dürfen nur mehr in Südtiroler Eisstadien ausgetragen werden. Ausnahmen sind: Canazei und Cavalese. |
Rettungsdienst |
Die gastgebenden Mannschaften müssen für die Heimspiele einen Rettungsdienst benachrichtigen bzw. bereitstellen. |
Übermittlung der Resultate |
Der Mannschaftsverantwortliche der Heimmannchaft muß innerhalb des dem Spiel folgenden Tages das Resultat an die Turnierleitung weiterleiten: |
Übermittlung der Risultate (FAX, E-Mail oder SMS) : aus organisatorischen Erfordernissen müssen bei Nichtübermittlung oder bei Verspätung bei der Übermittlung (= nach 24 Stunden) der Risultate eine Strafe von Euro 10,00 eingehoben werden. Der Betrag der Strafen wird von der eingehobenen Kaution abgezogen. Der Restbetrag der Kaution wird den Mannschaften Ende der Saison rückerstattet. |
Turnierleitung/Organisatoren: |
Lantschner Raimund |
Zuggal Luis |
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Dorf 283 B |
Sassaristraße - Via Sassari 62/4 |
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39040 Feldthurns - Velturno |
39100 Bozen - Bolzano |
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% 0471/414009 (Büro - Ufficio) |
% 349 5528381 |
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347/7033858 |
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E-Mail: Raimund.Lantschner@provinz.bz.it |
Fax 0471/974461 (z. Hd. Zuggal Luis) |
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Wichtige Telefonnummern: |
Numeri telefonici importanti: |
FISG (Federazione Italiana Sport Ghiaccio) Haus des Sports - Verdiplatz 14 Casa dello sport - Pza Verdi 14 |
- Sekretariat |
Tel. |
0471 |
975463 |
|
Segreteria |
Fax |
0471 |
972324 |
||
- Sportrichter |
Tel. |
0471 |
971045 |
||
Giudice sportivo |
Fax |
0471 |
972324 |
||
ÖFFIZIELLE ZEITNEHMER ASSOCIAZ. CRONOMETRISTI |
- Sekretariat - Segreteria |
Tel. |
0471 |
913311 |
|
Via Genova Straße 12 |
Fax |
0471 |
200789 |
||
SCHIEDSRICHTER ASSOCIAZIONE ARBITRI |
- Stenico Renzo |
Tel. |
0471 |
225592 |
283649 (priv.) |
(Schiedsrichterobmann-Capo Arb.) |
Tel. |
335 |
5899852 |
||
Fax |
0471 |
287339 |
Achtung: |
Wichtige Neuerungen haben alle Mannschaften mit dem FISG-Rundschreiben Prot. Nr. 2239 vom 20. August 2002 erhalten. Bitte genau durchlesen ! |
Achtung: |
Jede Mannschaft zahlt sämtliche Spesen ihrer Heimspiele ! |